Hauptschulen im Landkreis Northeim .
Hauptschulen in Niedersachsen
Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann eine 10. Klasse eingerichtet werden. Der Besuch einer 10. Klasse an der Hauptschule ist freiwillig.
Die Hauptschule vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern eine grundlegende Allgemeinbildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet. Im Unterricht wird ein besonderer Schwerpunkt auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt. Die Hauptschule stärkt Grundfertigkeiten, Arbeitshaltungen, elementare Kulturtechniken und selbstständiges Lernen. Entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen ermöglicht die Hauptschule ihren Schülerinnen und Schülern eine individuelle Schwerpunktbildung insbesondere im Bereich der beruflichen Orientierung und befähigt sie, ihren Bildungsweg nach Maßgabe der Abschlüsse vor allem berufs-, aber auch studienbezogen fortzusetzen.
Der Unterricht in der Hauptschule besteht aus Pflichtunterricht, Wahlpflichtunterricht und aus Angeboten im wahlfreien Unterricht. Englisch wird als 1. Fremdsprache unterrichtet. Vom 9. Schuljahrgang an werden in den Fächern Englisch und Mathematik Fachleistungskurse in zwei Kursstufen (A und B) eingerichtet.
Einen besonderen Schwerpunkt stellt die Stärkung der beruflichen Orientierung dar. Die Hauptschule vermittelt hierzu praktische Erfahrungen in den Betrieben, im berufsbezogenen Unterricht und ggf. in der praktischen Ausbildung in den berufsbildenden Schulen, die in einem umfassenden Sinne der Sicherung der Ausbildungfähikeit dienen.
Die Ziele, Inhalte und Methoden für den Unterricht in der Hauptschule sind durch den Erlass "Die Arbeit in der Hauptschule" vom 3.2.2004 sowie durch fachbezogene Rahmenrichtlinien und Curriculare Vorgaben bestimmt.
Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden, am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:
Erweiterter Sekundarabschluss I
(der u. a. zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder zum Besuch eines Fachgymnasiums berechtigt)
Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
(entnommen der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums)die Redaktion