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Sozialadressbuch für den Landkreis Northeim

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Beratungshilfestelle beim Amtsgericht .

Die Beratungshilfe ist eine staatliche (und auch von der Anwaltschaft getragene) Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht. Maßgeblich ist das Beratungshilfegesetz (BerHG).
Mit der Beratungshilfe können Rechtsanwaltskosten in bestimmten Fällen für besonders einkommensschwache Personen übernommen werden. Die Voraussetzungen sind in aller Regel erfüllt, wenn Anspruch auf Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz besteht. In diesen Fällen genügt zum Nachweis eines geringen Einkommens der entsprechende Bescheid.
Beratungshilfe wird in erster Linie durch Rechtsanwälte (die dazu grundsätzlich verpflichtet sind), aber auch durch die Amtsgerichte gewährt. Oft erhält man beim Amtsgericht schon Auskünfte und Hinweise auf spezielle Beratungsstellen, die in Anspruch genommen werden können.
Die Beratungshilfe kann entweder über den mandatierten Rechtsanwalt oder - vorab - bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Beratungshilfe wird gewährt in Angelegenheiten

  • des Arbeitsrechts (zum Beispiel bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses),
  • des Verwaltungsrechts (unter anderem Hochschulrecht, Polizeirecht, Versammlungsrecht),
  • des Verfassungsrechts (zum Beispiel Grundrechtsverletzungen),
  • des Zivilrechts (Mietrecht, Schadensersatzansprüche, Verkehrsunfälle, Scheidungs- und Unterhaltssachen und ähnliches)

Wer in den Verdacht geraten ist, eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, erhält ebenfalls Beratungshilfe für eine Erstberatung. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung oder Strafverteidigung müssen jedoch selber getragen werden.
Sollte eine Vertretung vor Gericht notwendig werden, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings strenger als bei der Beratungshilfe und hängen vom Einzelfall ab. Es ist deshalb zu empfehlen, dazu anwaltlichen Rat einzuholen.

Kontaktdaten .

Beratungshilfestelle beim Amtsgericht Northeim
Bahnhofstraße 31
Telefon: 0 55 51 / 96 21 93

Öffnungszeiten: Dienstag und Mittwoch vormittags

Für den Landkreis Northeim sind außerdem zuständig die Amtsgerichte in Einbeck und Osterode (altes Amt).

Amtsgericht Einbeck .

Hullerser Straße 1
37574 Einbeck

Telefon: 0 55 61 / 93 82 0
Fax: 0 55 61 / 93 82 12

Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
E-Mail: poststelle@ag-ein.niedersachsen.de

Amtsgericht Osterode am Harz .

Amtshof 20
37520 Osterode am Harz

Telefon: 0 55 22 / 50 02 0
Fax: 0 55 22 / 50 02 44

Sprechzeiten: Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung