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Sozialadressbuch für den Landkreis Northeim

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Landesamt für Soziales, Jugend und Familien (ehemals Versorgungsamt) .

Angebotsbeschreibung .

Die Aufgaben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, gliedern sich in verschiedene Fachgruppen:

  • Integrationsamt
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Landesversorgungsamt/Hauptfürsorgestelle/Versorgungsamt
  • Schwerbehindertenrecht / Feststellungsverfahren
  • Sozialhilfe/Einrichtungen

Das Integrationsamt erhebt die Ausgleichsabgabe von Arbeitgebern, die keine oder zu wenig schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Es führt Kündigungsschutzverfahren für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben durch, stellt einen technischen Beratungsdienst
sowie berufsbegleitenden Dienst für schwerbehinderte Menschen bereit und kümmert sich um die Gewährung von Hilfen zur beruflichen Rehabilitation.

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie nimmt die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe in Niedersachsen wahr.
Zu den Aufgaben gehören die Beratung und Unterstützung der Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in Niedersachsen.
Es werden Betriebserlaubnisse für Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung erteilt sowie freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe mit zahlreichen Förderprogrammen unterstützt. Modellprojekte, mit denen die Jugendhilfe weiterentwickelt werden kann, werden initiiert und unterstützt. Darüber hinaus wird ein umfangreiches Fortbildungsangebot angeboten.

Im Landesversorgungsamt/Versorgungsamt wird das Soziale Entschädigungsrecht mit den Leistungsgesetzen durchgeführt.
Dabei ist das Landesversorgungsamt auch für Widerspruchsverfahren, Klageverfahren, Berufungen und Revisionen zu den von den Außenstellen durchgeführten Anerkennungsverfahren tätig.
Die Hauptfürsorgestelle ist insbesondere mit Aufgaben der Kriegsopferfürsorge und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben betraut.

Die Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (ehemals Schwerbehindertengesetz) werden einschließlich der Widerspruchs- und Klageverfahren, der Berufungen und Revisionen von der Fachgruppe Schwerbehindertenrecht Feststellungsverfahren betreut und abgearbeitet.

Der Fachgruppe Sozialhilfe/Einrichtungen sind die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe für das Land Niedersachsen zugeordnet.
Darunter fallen die Eingliederungshilfe für geistig, seelisch und körperlich behinderte Menschen in Einrichtungen sowie auch die Gewährung von Sozialhilfe für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten.
Ferner wird die Fachberatung im landesärztlichen Dienst für Menschen mit Hör- und Sprachstörungen durchgeführt.

Die Zuständigkeitsbereiche des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim sind die Landkreise:
Göttingen, Hildesheim, Holzminden, Northeim und Osterode/Harz.

Kontaktdaten .

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Domhof 1
31134 Hildesheim
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten für Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz
Montag, Mittwoch und Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Telefon : 0 51 21 / 30 40
E-Mail: pressestelle@ls.niedersachsen.de